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   VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742   

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https://dejure.org/2017,48351
VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742 (https://dejure.org/2017,48351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.2017 - 2 B 17.1742 (https://dejure.org/2017,48351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 2017 - 2 B 17.1742 (https://dejure.org/2017,48351)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO; Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO; Art. 76 Satz 1 BayBO
    Einhaltung von Abstandsflächen bei der Errichtung einer Garage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Rückbau einer Garage aufgrund der Nichteinhaltung von Abstandsflächen bei der Errichtung der Garage; Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • rewis.io

    Einhaltung von Abstandsflächen bei der Errichtung einer Garage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzgarage; Beseitigungsanordnung; Abstandsflächen; Abweichung; Atypik; Ermessen; Bezugsfälle; Abstandsflächentiefe; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einhaltung der Abstandsflächen

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zum Rückbau einer Garage aufgrund der Nichteinhaltung von Abstandsflächen bei der Errichtung der Garage; Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umbau einer Garage zur Doppelgarage: Vorsicht bei "Optimierung"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742
    In besonderen städtebaulichen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch die Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris; U.v. 19.3.2013 - 2 B 13.99 - BayVBl 2013, 729).
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742
    Soll auch in diesem Bereich eine zeitgemäße, den Wohnbedürfnissen entsprechende Sanierung, Instandsetzung, Aufwertung oder Erneuerung der zum Teil überalterten Bausubstanz ermöglicht werden, so kommt man im Einzelfall nicht umhin, Ausnahmen vom generalisierenden Abstandsflächenrecht zuzulassen (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2010 - 2 B 09.328 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.503 - juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 ZB 13.530

    Vorbescheid; Zustimmungsverfahren; Abweichung; Atypik; Pavillionbauweise

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2002 - 2 CS 01.5 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 2 B 13.99

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Befreiung; Geschossigkeit; Atriumhaus;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742
    In besonderen städtebaulichen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch die Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris; U.v. 19.3.2013 - 2 B 13.99 - BayVBl 2013, 729).
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 1 CS 20.1204

    Baueinstellung hinsichtlich des Neubaus einer Fertiggarage

    Soweit der Antragsteller weiter ausführt, die Genehmigungsfähigkeit des beantragten Garagenbaus könne durch die Erteilung einer Abweichung gemäß Art. 63 BayBO erreicht werden, liegt die hierfür erforderliche atypische Fallgestaltung nicht vor (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris Rn. 21 m.w.N. zu den Anforderungen an eine atypische Fallgestaltung).

    Eine weitere Optimierung dieser bereits großzügigen Garage rechtfertigt keine Verkürzung der Abstandsflächentiefe (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 a.a.O.).

  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1443

    Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus wegen fehlenden Einfügens

    Es muss sich um eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung handeln (vgl. etwa BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Ungeachtet der Klärung dieser streitigen Frage fehlt es hier schon an einer atypischen Grundstückssituation (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris, B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1372 - juris).

  • VGH Bayern, 08.01.2020 - 1 ZB 19.1540

    Anordnung zum Austausch von Kunststofffenstern in denkmalgeschütztem Ensemble

    Es kann sachlich gerechtfertigt sein, zunächst gegen neu errichtete Schwarzbauten vorzugehen (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris Rn. 26; B.v. 7.6.2017 - 9 ZB 15.255 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066

    Berufungszulassungsantrag - Rechtsschutz gegen Baugenehmigung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2002 - 2 CS 01.5 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris; U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris).
  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 2 ZB 16.2067

    Abweichungen von Abstandsflächenvorschriften nur bei atypischer Situation

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2002 - 2 CS 01.5 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris; U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris).
  • VG München, 07.03.2022 - M 11 SN 22.658

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Abweichung von Abstandsflächen

    Die Zulassung einer solchen Abweichung setzt nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedoch Gründe von ausreichendem Gewicht voraus, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkten Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.1.2018 - 2 ZB 16.2066; U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530; B.v. 13.3.2002 - 2 CS 01.5 - jew. juris).
  • VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 4 S 19.1926

    Erfolgreiches Nachbar-Eilverfahren wegen Abweichung von Abstandsflächen

    Es musste sich um eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung handeln (vgl. etwa BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris Rn 21 m.w.N.).
  • VG München, 24.07.2019 - M 9 K 18.5334

    Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche

    Vorliegend fehlt es an der tatbestandlichen Voraussetzung einer atypischen Grundstückssituation - festgemacht an der Formulierung "Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen" (vgl. nur Simon/Busse, BayBO, Stand: 132. EL Dezember 2018, BayBO Art. 63 Rn. 18ff.; aus der Rechtsprechung: BayVGH, Endurteil v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris; B.v. 5.11.2015 - 15 B 15.1372 - juris; B.v. 20.9.2011 - 2 CS 11.1849 - juris; VG München, B.v. 18.7.2011 - M 9 SN 11.2628 - EA).
  • VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143

    Verpflichtung zum Rückbau von Dachflächenfenstern in Baudenkmal

    Des Weiteren sind Sachverhalte bereits dann nicht vergleichbar, wenn es sich - wie in dem streitgegenständlichen Fall ausweislich der Behördenakte jedenfalls hinsichtlich der Dachflächenfenster im zweiten Dachgeschoss (Spitzboden) - um jüngere denkmalschutzrechtlich relevante Veränderungen handelt, in dem als Vergleich herangezogenen Fall jedoch um einen Altfall (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 1 ZB 10.2062 - juris: U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris; B.v. 7.6.2017 - 9 ZB 15.255 - juris).
  • VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178

    Anordnung zur Baubeseitigung und Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs der

    Geht es im Ausgangsfall um eine jüngere denkmalschutzrechtlich relevante Veränderung, in dem als Vergleich herangezogenen Fall jedoch um einen Altfall, so sind die Sachverhalte nicht vergleichbar (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 1 ZB 10.2062 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 25.6.2019 - M 1 K 17.1445 - juris Rn. 34; VG Ansbach, U.v. 8.3.2021 - AN 3 K 18.00143 - juris Rn. 55).
  • VG München, 23.06.2021 - M 9 K 18.5150

    Rechtmäßigkeit eines Nutzungsverbots und einer Rückbauverfügung

  • VG Regensburg, 15.06.2021 - RN 6 K 20.1379

    Beseitigung einer Werbeanlage

  • VG München, 11.07.2019 - M 11 SN 19.2053

    Baugenehmigung zum Abbruch eines Geschäftsgebäudes und zur Errichtung eines Wohn-

  • VG Ansbach, 09.01.2020 - AN 9 S 19.01230

    Nachbarschützendes Abstandsflächengebot

  • VG Ansbach, 10.02.2021 - AN 9 K 19.01231

    Grenzbebauung und Abstandsflächenrecht

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